Von: Scharnold Warzenegger
Sie haben vergessen zu erwähnen, dass sämtliche Online-Aktivitäten GENAU am 11.06. auf die neue Belehrung umgestellt werden müssen. Wer es einen Tag vorher macht -> Abmahnung. Wer es einen Tag zu...
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Umstellen muss niemand. Es stellt sich dann allerdings die Frage, ob sich Gerichte finden, die eine Benutzung der alten Widerrufsbelehrung für wettbewerbswidrig halten. Das sehe ich nicht unbedingt,...
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