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Channel: Kommentare zu: Onlinehandel: Änderungen im Widerrufsrecht zum 11.06.2010
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Von: Scharnold Warzenegger

Sie haben vergessen zu erwähnen, dass sämtliche Online-Aktivitäten GENAU am 11.06. auf die neue Belehrung umgestellt werden müssen. Wer es einen Tag vorher macht -> Abmahnung. Wer es einen Tag zu...

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Von: admin

Umstellen muss niemand. Es stellt sich dann allerdings die Frage, ob sich Gerichte finden, die eine Benutzung der alten Widerrufsbelehrung für wettbewerbswidrig halten. Das sehe ich nicht unbedingt,...

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